Krankentransport

Auch beim Krankentransport können sich unsere Bürger darauf verlassen, dass sie im Mittelpunkt unseres Handelns stehen.

Als Einsatzart des Rettungsdienstes wird unsere Krankentransportleistung für die Beförderung erkrankter, verletzter oder sonstiger hilfsbedürftiger Personen angeboten und eingesetzt. Der Bedarf eines Krankentransports wird von einem Arzt ermittelt und entsprechend verordnet – dabei sind der Gesundheitszustand des Patienten und die zu erwartende Notwendigkeit zu beachten. Beispielsweise wird auch bei Verdacht einer infektiösen Krankheit für den Transport zur Abklärung in Kliniken ein Krankentransport benötigt.

Dabei werden die Patientinnen und Patienten fachlich von Rettungssanitätern, Rettungsassistenten oder Notfallsanitätern während des Transports betreut. Unser moderner Krankentransportwagen ermöglicht durch seine Medizintechnik, Tragestuhl und Krankenfahrtrage einen sicheren und komfortablen Transport.

Gut zu wissen

Angaben für die Leitstelle

Ob für termingebundene, regelmäßig wiederkehrende oder einmalige Fahrten – die Kollegen der Leitstelle Mansfeld-Südharz planen alle Transporte. Mit folgenden Angaben können Sie zusätzlich zu Name sowie Abhol- und Zielort einen reibungslosen und schnellen Ablauf unterstützen:

Kostenübernahme

Wer bezahlt den Transport?

Vom Arzt verordnete und durch einen sogenannten Krankentransportschein bestätigte Fahrten werden in der Regel ohne Beanstandung von der Krankenkasse – oder von anderen Kostenträgern wie der Rentenversicherung oder Sozialämtern – übernommen.

Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir dennoch: Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse.

Anmeldung

Für die Anmeldung eines qualifizierten Krankentransportes bei der Leitstelle des Landkreises Mansfeld-Südharz steht folgende Rufnummer zur Verfügung: