- 12. Juni 2025
Der Zugangscode ist ab Ausstellung für einen begrenzten Zeitraum (30 Tage) gültig. Innerhalb dieser Frist können Sie das Protokoll beliebig oft abrufen.
- 12. Juni 2025
Ihre Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorgaben sicher gespeichert und verarbeitet. Der digitale Abrufzugang wird nach Ablauf der Gültigkeitsfrist automatisch deaktiviert.
- 12. Juni 2025
Ja, aber nur, wenn Sie den Zugangscode weitergeben. Alternativ können Sie das Protokoll herunterladen und Ihrem Arzt selbst übermitteln.
- 12. Juni 2025
Nein. Der Abruf ist ein Serviceangebot für Patienten und Angehörige. Wenn Sie kein Interesse haben, ist keine weitere Handlung notwendig.
- 12. Juni 2025
Das Protokoll enthält Angaben zu den durchgeführten Maßnahmen, Medikamentengaben, Diagnosen, Vitalwerten und dem Einsatzverlauf.
- 12. Juni 2025
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Verwaltung des Rettungsdienstes Mansfeld-Südharz. Aus Datenschutzgründen kann der Code nur persönlich unter Vorlage eines Ausweises neu ausgestellt werden.
- 12. Juni 2025
Nur Personen, die den individuellen Zugangscode besitzen. Ohne diesen Code ist ein Zugriff nicht möglich. So bleiben Ihre Daten sicher.
- 12. Juni 2025
Die Webadresse des Portals steht auf der Info-Karte, die Sie zusammen mit dem Zugangscode erhalten.